Schulabschlüsse und Zeugnisse

Das Schulzeugnis kann neugierig erwartet oder gefürchtet werden, je nachdem wie fleißig der Schüler war.
Denn das Zeugnis gibt Aufschluss darüber, wie die Leistung des Schülers im Schuljahr war und das Zeugnis am Jahresende gibt Auskunft darüber, ob ein Aufstieg in die nächste Klasse gewährleistet ist.

Am Ende der Grundschulzeit gibt es ein Abschlusszeugnis von der Hauptschule, Realschule, Gesamtschule oder Gymnasium.
Wird aber die Grundschule ohne Abschluss verlassen, gibt es stattdessen ein Abgangszeugnis.

Dann gibt es die Fachoberschulreife – Sekundarabschluss I.
Allerdings müssen hier zwei Erweiterungskurse absolviert worden sein und in den Normalfächern mindestens eine befriedigende Leistung erreicht worden sein.
Dieser positive Abschluss berechtigt zur Teilnahme an der gymnasialen Oberstufe.
Ein Abschlusszeugnis gibt es dann für die Hochschulreife nach der 11 und 12 Klasse. Das Abitur (allgemeine Hochschulreife) dann nach 12 oder 13 Jahren und ist somit der höchste Abschluss einer Schulbildung. Dieser Abschluss berechtigt zu einem Studium an einer Hochschule. Die Reifeprüfung kann ablegt werden, wenn vor der Hochschule eine höhere Schulausbildung genossen wurde. Bei der Hochschule gibt es zwei verschieden Arten, die allgemeine Hochschulreife, bei der ein uneingeschränkter Studienbesuch möglich ist, während die fachgebundene Hochschulreife für bestimmte Fächer, nur eine bestimmte Studienrichtung zulässt.
Bei Abschluss einer Lehre gibt es das Lehrabschlusszeugnis. Es bestätigt den Besuch der Berufsschule und den Abschluss für diesen Beruf.
Auch ausländische Zeugnisse werden in Deutschland anerkannt. Eine Ausstellung eines deutschen Zeugnisses muss beantragt werden. Nach Antragstellung um Anerkennung eines „Zeugnisses“ wird dieser geprüft und für die Leistung ein Ersatz-Zeugnis ausgestellt. Der Bescheid dafür wird schriftlich zugestellt.