Wie wird man Doktor?
Der Doktor hat einen Beruf mit einem akademischen Grad. Bei erfolgreichen Abschluss seines Studiums bekommt er den Titel „Doktor“ verliehen. Dazu ist der Abschluss eines Hochschulstudiums mit Fachhochschule und Berufsakademie nötig. In der jeweiligen Fakultät ist festgehalten, welche Anforderungen der Promotionsstudent braucht und welche Arbeit er dadurch zu erledigen hat. Es gibt große Unterschiede zwischen den Hochschulen und auch bezüglich der Fächer. Welcher Abschluss ist in der jeweiligen Promotionsordnung geregelt. Mit dem Abschluss des Staatsexamens bekommt er die Zulassung zur Promotion. Bedingung ist eine gute Examensnote von mindestens einer Zwei. Dann hat er die Zulassung und darf die Doktorarbeit (Dissertation) schreiben. Diese Arbeit betreut ein Hochschullehrer oder ein Professor, wie der das macht, ist unterschiedlich, er kann das nach jedem Kapitel nachvollziehen oder erst nach kompletter Fertigstellung. Das Schreiben der Doktorarbeit nimmt immerhin zwischen zwei bis fünf Jahren in Anspruch.
Eine allgemeine Publikationspflicht gilt in Deutschland für Dissertationen. Innerhalb einer bestimmten Zeit muss auch die Arbeit öffentlich zugänglich gemacht werden. Das ist dann der Abschluss dieses Verfahrens. Jetzt darf er den akademischen Grad führen und wird mit einer Promotionsurkunde ausgezeichnet.
Medizinische Promotionen bieten hier eine Sonderrolle, das Schreiben der Dissertation kann schon vor dem Ende des Studiums begonnen werden und gleicht eher in Bedarf und Ausmaß einer naturwissenschaftlichen Diplomarbeit.
In Deutschland wurden im Jahr 2005 über 25.000 Doktortitel verliehen und diesen akademischen Titel dürfen in diesem Land 1,3 Prozent der Bevölkerung tragen.
Außerdem ist der Doktorand verpflichtet, bevor das Promotionsverfahren eingeleitet wird, seine Unbescholtenheit mit der Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses nachzuweisen.